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Finanzgericht München Urteil v. - 9 K 4079/97

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 7, BGB § 951, BGB § 946, EStG § 18, EStG § 4 Abs. 1

Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Mieters für den Ausbau eines als Arbeitszimmer genutzten Dachgeschosses

Einkommensteuer 1992 (II. Rechtsgang zu 9 K 3773/94)

Leitsatz

Aufwendungen, die der Mieter (hier: die Tochter) eines Wohnhauses in Zusammenhang mit dem Ausbau des von ihm ausschließlich betrieblich genutzten Dachgeschosses trägt, mindern nicht dessen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn bei Beendigung des Mietverhältnisses kein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Restwerts der Einbauten besteht, so dass er nicht als wirtschaftlicher Eigentümer des materiell unbeweglichen Wirtschaftsguts anzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAB-10631

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Urteil v. 30.06.1999 - 9 K 4079/97

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