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BFH 25.03.1992 I R 41/91
Einkommensteuer; | Gewinnanteile aus partiarischen Darlehen (§ 20 EStG)
Die gewinnabhängige Vergütung, die für die Nutzungsüberlassung eines partiarischen Darlehens gezahlt wird, fällt unter den Begriff ,,Zinsen'' i. S. des § 43 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegt nach dem deshalb der KapErtrSt.