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Finanzgericht München Urteil v. - 9 K 2904/01

Gesetze: EStG 2000 § 70 Abs. 2, EStG 2000 § 64

Zusammentreffen mehrerer Kindergeldansprüchen

Haushaltsaufnahme des Kindes

Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei Internatsunterbringung

Änderung der Verhältnisse

Leitsatz

Ein in einem Internat untergebrachtes minderjähriges Kind, das vor der Internatsunterbringung im Haushalt der Mutter gelebt hat, verliert die Haushaltszugehörigkeit zur Mutter auch dann nicht, wenn es die Wochenenden abwechselnd beim Vater und bei der Mutter verbringt. Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 70 Abs. 2 EStG tritt jedoch dann ein, wenn das Kind die Wochenenden und Ferien nur noch beim Vater verbringt.

Fundstelle(n):
DAAAB-10585

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Urteil v. 20.03.2002 - 9 K 2904/01

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