Rückstellungen
für Mietgarantie und Zinsgarantie als
Drohverlustrückstellungen
Rückstellung für Miet-
und Zinsgarantie als Drohverlustrückstellungen
§ 5 Abs. 4a
EStG
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass aufgrund selbständiger gegenseitiger Verträge über
Mietgarantie und Zinsgarantie keine Rückstellung in der Steuerbilanz
gebildet werden darf, da
§ 5 Abs. 4a EStG
einer Rückstellungsbildung für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften entgegensteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 31 EFG 2003 S. 31 Nr. 1 KÖSDI 2003 S. 13596 Nr. 2 OAAAB-10577
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 21.08.2002 - 8 V 2872/02
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