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Finanzgericht München Beschluss v. - 7 V 574/01 EFG 2001 S. 950

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 AO 1977 § 14 S. 1AO 1977 § 64FGO § 69 Abs. 2FGO § 69 Abs. 3

Gestattung von Fernsehaufnahmen sowie Übertragung der Vermarktungs- und Werberechte anlässlich der Veranstaltungen eines gemeinnützigen Sportvereins als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Leitsatz

Gestattet ein gemeinnütziger Sportverein einem Fernsehsender Aufnahmen bei seinen sportlichen Veranstaltungen sowie deren rundfunkrechtliche Verwertung, so ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Sportverein damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Das gleiche gilt für die entgeltliche Übertragung der Vermarktungs- und Werberechte anlässlich der sportlichen Veranstaltungen, und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner auf die organisatorische Mitwirkung des Vereins angewiesen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 950
DAAAB-10546

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Beschluss v. 05.04.2001 - 7 V 574/01

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