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Finanzgericht München Urteil v. - 7 K 5498/99 EFG 2003 S. 149

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 HGB § 255 Abs. 1HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3EStG § 6aEStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3

Bewertung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung nach dem Beginn der Rentenzahlungen aus voll rückgedeckten Zusagen auf betriebliche Altersversorgung

Körperschaftsteuer 1993

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den

Gewerbesteuermessbetrag 1993

Leitsatz

1. Bei in voller Höhe rückgedeckten Rentenzusagen hat das Unternehmen als Versicherungsnehmer auch nach dem Beginn der Rentenzahlungen die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit den geschäftsplanmäßigen Deckungskapitalwerten zu aktivieren.

2. Ein Anspruch auf deckungsgleiche Bewertung der zu aktivierenden Rückdeckungsansprüche bzw. der zu passivierenden Pensionsrückstellungen besteht auch dann nicht, wenn nach dem Rentenbeginn die Möglichkeit eines Rückkaufs nicht mehr besteht und der Rückdeckungsanspruch damit für das Unternehmer keinen Wert mehr hat, der über die eigene Rentenverpflichtung hinausgeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 327 Nr. 6
EFG 2003 S. 149
EFG 2003 S. 149 Nr. 3
FAAAB-10528

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Finanzgericht München, Urteil v. 10.07.2001 - 7 K 5498/99

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