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FG München  v. - 7 K 5122/99 EFG 2001 S. 481

Gesetze: DBA AUT 1992 Art. 15 Abs. 2 S. 3 DBA AUT 1992 Art. 6 Abs. 3 d ZustG § 2 zum DBA-Österreich 1992

Nichtbeachtung der Berichtigungsmöglichkeit nach Art. 2 ZustG zum DBA-Österreich beim Ergehen eines Änderungsbescheides; Rückwirkende Steuerfreiheit von Schachteldividenden

Leitsatz

Rückwirkende Freistellung der in 1992 aus einer Beteiligung an einer österreichischen Ges.m.b.H. vereinnahmten Schachteldividenden nach dem Änderungsabkommen vom zum DBA-Österreich vom : Das Änderungsgebot des Art. 2 ZustG zum DBA-Österreich (rückwirkende Berichtigung der vor Inkrafttreten der Änderung ergangenen Steuerfestsetzungen) ist nicht verbraucht, wenn nach dem Inkrafttreten des Änderungsabkommens zum ein Änderungsbescheid ergangen ist, der die vorgeschriebene Berichtigung entsprechend dem Änderungsabkommen nicht beachtet. Die Änderungmöglichkeit bleibt solange bestehen, bis die Korrekturmöglichkeit des Art. 2 ZustG berücksichtigt ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 481
VAAAB-10527

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München v. 12.12.2000 - 7 K 5122/99

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