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FG München  v. - 7 K 5082/98 EFG 2000 S. 1304

Gesetze: KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 Satz 1, EStG § 4 Abs 1 Satz 5, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § 5 Abs 1, AO 1976 § 176 Abs 1 Nr 3

Bewertung der Einlage bei der bilanziell überschuldeten Kapitalgesellschaft aufgrund eines Forderungsverzichts des Gesellschafters; Vertrauensschutz aufgrund Rechtsprechungsänderung

Leitsatz

1. Verzichtet der Gesellschafter aus Gründen des Gesellschaftsverhältnisses auf eine Forderung gegenüber "seiner" Kapitalgesellschaft, liegt auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine mit dem Teilwert der erlassenen Forderung zu bewertende Einlage vor; ist die Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt des Forderungsverzichts bilanziell überschuldet und sind keine erheblichen stillen Reserven vorhanden, beträgt der Teilwert der Gesellschafterforderung regelmäßig 0 DM.

2. Zur Bestimmung des Teilwerts einer nicht mehr (voll) werthaltigen Forderung des Gesellschafters gegen die Kapitalgesellschaft.

3. Vertrauensschutz nach § 176 Abs.1 Nr.3 AO 1977 besteht nicht im Hinblick auf eine Rechtsprechung, die erst nach Erlass des Änderungsbescheids aufgegeben wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1304
LAAAB-10526

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München v. 10.08.2000 - 7 K 5082/98

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