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FG München Urteil v. - 6 K 5438/01 EFG 2003 S. 1222

Gesetze: DBA ESP Art. 15 Abs. 2 Buchst. C EStG § 19 Abs. 1

Besteuerung von Arbeitslohn nach DBA Spanien

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Der von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen von seinem inländischen Arbeitgeber für eine Tätigkeit in Spanien bezogene Arbeitslohn unterliegt der inländischen Besteuerung, wenn die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers getragen worden sind, weil das Unternehmen die Tätigkeit in Spanien nicht als Betriebsstätte behandelt hat, so dass der darauf entfallende Gewinn nicht vom übrigen Gewinn abgegrenzt wurde.

2. Es genügt nicht, dass bei Vorliegen einer Betriebsstätte die für die Auslandstätigkeit bezogenen Vergütungen im Rahmen der Ermittlung des Betriebsstättengewinns der Betriebsstätte zuzuordnen wären, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Gewinnabgrenzung stattgefunden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1222
EFG 2003 S. 1222 Nr. 17
HAAAB-10481

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FG München, Urteil v. 06.05.2003 - 6 K 5438/01

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