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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2963/00 EFG 2002 S. 1081

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 S. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1

Zeitpunkt der Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung

Gewerbesteuermessbetrag 1994

Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs zur Einkommensteuer 1994

Leitsatz

Ein als gewillkürtes Betriebsvermögen bilanziertes Grundstück gilt weder zum Zeitpunkt der Stellung eines Bauantrages für die Errichtung eines Wohnhauses durch die Tochter des Grundstückseigentümers als entnommen noch führt der Baubeginn zu einer Entnahmehandlung, wenn eine betriebliche Nutzung des Gebäudes, z. B. die Vermietung weiterhin möglich erscheint. Erst die endgültige Zuweisung des Grundstücks zu privaten Zwecken – hier: die unentgeltliche Übertragung des Grundstücks nach der Fertigstellung des Hauses an die Tochter – bewirkt eine Entnahme des Grundstücks.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1081
EFG 2002 S. 1081 Nr. 17
KÖSDI 2002 S. 13487 Nr. 11
VAAAB-10446

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Finanzgericht München, Urteil v. 14.05.2002 - 6 K 2963/00

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