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Finanzgericht München Urteil v. - 5 K 944/97 EFG 2002 S. 983

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2

Rechtsanwaltstätigkeit als Liebhaberei

Einkommensteuer 1990 und 1991

Leitsatz

1. Auch bei der Einkunftsart „selbständige Arbeit„ ist eine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerrechtlich relevanten Tätigkeit.

2. Bei einer Rechtsanwältin spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie ihre Rechtsanwaltstätigkeit in der Absicht betreibt, Gewinne zu erzielen. Dieser Anscheinsbeweis kann vom FA entkräftet werden. Hier: Entkräftung des Anscheinsbeweises durch das FA mit dem Hinweis auf verschwindend geringe Einnahmen der Rechtsanwältin, den damit verbundenen reduzierten Arbeitsaufwand, anderweitig zur Verfügung stehende finanzielle Mittel, ihre soziale Einstellung und das mit dem Beruf verbundene Sozialprestige.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 983
EFG 2002 S. 983 Nr. 15
GAAAB-10370

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Finanzgericht München, Urteil v. 10.11.1999 - 5 K 944/97

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