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Finanzgericht München Beschluss v. - 4 V 137/02 EFG 2003 S. 251

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 11, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 9 Abs. 2, BewG § 11 Abs. 2, BGB § 515

Schätzung des Wertes von inländischen GmbH-Anteilen, die gegen junge US-Aktien sofort getauscht wurden, bei der Schenkungsteuer

Vollziehungsaussetzung gegen Sicherheitsleistung

Leitsatz

Werden geschenkte GmbH-Anteile gegen junge US-Aktien getauscht, so ist deren gemeiner Wert gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG anzusetzen. Rückwirkende Kursveränderungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Wegen der noch nicht zugelassenen Aktien ist ein Abschlag von 10% angebracht.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 251
EFG 2003 S. 251 Nr. 4
VAAAB-10326

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Finanzgericht München, Beschluss v. 13.09.2002 - 4 V 137/02

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