Kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung eines als
Sonderkraftfahrzeug Krankenwagen hergestellten Fahrzeugs als PKW oder als
LKW
Leitsatz
Ein nach der Konzeption des
Fahrzeugherstellers als Sonderkraftfahrzeug Krankenwagen hergestelltes,
verkehrsrechtlich als LKW eingestuftes Fahrzeug des Typs "Daimler Benz 115 D"
(Hubraum 2376 ccm, zulässiges Gesamtgewicht 2290 kg,
Höchstgeschwindigkeit 133 km/h, 4 Türen, eine Heckklappe, 2
Sitzplätze, Verglasung der hinteren Seitenscheiben), das nach dem
äußeren Erscheinungsbild (Überhöhe und
Überlänge, Gestaltung der rückwärtigen Fenster, Trennwand
zwischen Fahrerraum und Ladefläche) in deutlicher Weise von der sonstigen
Konzeption der zugrunde liegenden Grundbaureihe des Herstellers als PKW
abweicht, ist kraftfahrzeugsteuerlich als LKW nach dem zulässigen
Gesamtgewicht zu besteuern.
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