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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 5773/00 EFG 2003 S. 551

Gesetze: ErbStG 1991 § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 428

Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung ist eine freigebige Zuwendung, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 428 BGB

Schenkungsteuer

Leitsatz

Überträgt der Steuerpflichtige ihm allein gehörendes Vermögen gegen eine Leibrente, die an ihn und seinen Ehegatten als Gesamtberechtigte auf Lebensdauer des Längstlebenden zu zahlen ist, so liegt in der Einräumung der Gesamtgläubigerstellung eine freigiebige Zuwendung an den Ehegatten. Unerheblich ist, ob der Ehegatte von dem eingeräumten Recht tatsächlich Gebrauch macht; allein seine zivilrechtliche Rechtsstellung ist entscheidend.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 551
EFG 2003 S. 551 Nr. 8
MAAAB-10316

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Finanzgericht München, Urteil v. 20.11.2002 - 4 K 5773/00

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