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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 2716/02 EFG 2003 S. 266

Gesetze: KraftStG 1994 § 3 Nr. 7

Jeep ist keine Zugmaschine § 3 Nr. 7 KraftStG

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Ein Fahrzeug, dessen Erscheinungsbild demjenigen eines geländegängigen Jeeps entspricht, der laut Herstellerkonzeption ein besonders vielseitiges Fahrzeug ist, und der jedenfalls wahlweise auch zur Beförderung von Personen oder Gütern im Gelände eingesetzt werden kann, ist objektiv nicht als LKW und, unbeschadet der Eintragung von der Zulasung, auch nicht als ZKW (Zugmaschine) einzustufen und infolgedessen nach dem Hubraum zu besteuern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 266
EFG 2003 S. 266 Nr. 4
TAAAB-10224

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Finanzgericht München, Urteil v. 28.08.2002 - 4 K 2716/02

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