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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 1889/99 EFG 2003 S. 555

Gesetze: ErbStG § 13, ErbStG § 16, GG Art. 14

Keine Steuerbefreiung für den Erwerb selbstgenutzter Einfamilienhäuser durch die Kinder im ErbStG

Leitsatz

Der von ErbSt bzw. SchenkSt freizustellende Wert des der persönlichen Lebensführung dienenden Gebrauchsvermögens orientiert sich am Wert eines durchschnittlichen Einfamilienhauses und nicht nach dem tatsächlichen Wert des im Einzelfall übergehenden Einfamilienhauses, so dass der Freibetrag von 400 000 DM nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbSt verfassungsgemäß ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 555
EFG 2003 S. 555 Nr. 8
KAAAB-10198

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Finanzgericht München, Urteil v. 06.11.2002 - 4 K 1889/99

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