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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 1286/00 EFG 2002 S. 1625

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 3, BGB § 202, BGB § 2269

Geltendmachung eines bereits verjährten Pflichhteilsanspruchs als Nachlaßverbindlichkeit

Leitsatz

Machen Erben bei der ErbSt-Erklärung als Nachlaßverbindlichkeit geltend, sie würden nun als Rechtsnachfolger der verstorbenen Mutter ihren aus dem Erbfall des Vaters herrührenden Pflichtteilsanspruch gegen die Mutter als dessen Alleinerbin gegenüber sich selbst wegen § 1 o Abs. 3 ErbStG geltend machen, so fehlt es an der wirtschaftlichen Belastung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1625
EFG 2002 S. 1625 Nr. 24
OAAAB-10175

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Finanzgericht München, Urteil v. 24.07.2002 - 4 K 1286/00

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