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Finanzgericht München Beschluss v. - 3 K 990/99 EFG 2000 S. 1266

Gesetze: Kombinierte Nomenklatur Kap 30 EGV Art 234

Tarifierung von Immunglobulinkonzentraten aus Kolestralmilch

Leitsatz

Dem EuGH wird gemäß Art. 234 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist die Kombinierte Nomenklatur i.d.F. des Anhangs I der VO Nr. 2086/97 (Amtsblatt Nr. L 312) vom zur Änderung des Anhangs I der VO Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif dahin auszulegen, dass Immunglobulinkonzentrate aus getrockneter, entfetteter und entcaseinierter Kolestralmilch, standardisiert mittels Lactose, als pharmazeutische Erzeugnisse in das Kapitel 30 einzureihen sind?

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1266
GAAAB-10156

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Beschluss v. 19.04.2000 - 3 K 990/99

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