Recht auf Vorsteuerabzug wenn geplante Vermietungsumsätze
nicht zur Ausführung gelangen
Umsatzsteuer 1995
Leitsatz
1. Das Recht auf Vorsteuerabzug aus
Investitionskosten für beabsichtigte aber nicht zur Ausführung
gelangter Vermietungsumsätze erfordert, daß der Unternehmer seine
Erklärung steuerpflichtige Vermietungumsätze aufnehmen zu wollen
anhand objektiver Anhaltpunkte belegen kann.
2. An den Nachweis dafür
können indes keine unangemessen hohen Anforderungen gestellt werden. In
der Regel wird die Benennung der voraussichtlichen Mietinteressenten sowie
ihrer unternehmerischen Tätigkeit genügen.
Fundstelle(n): YAAAB-10095
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Finanzgericht München, Urteil v. 25.04.2001 - 3 K 1947/99
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