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FG München Beschluss v. - 2 V 474/03 EFG 2003 S. 1162

Gesetze: EStG 1997 § 17 Abs. 1 S. 4UmwStG 1995 § 13 Abs. 2 S. 2 StEntlG 1999/2000/2002 FGO § 69

Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

Rückwirkung bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Veräußerung einbringungsgeborener GmbH-Anteile allein aufgrund der Fiktion des § 13 Abs. 2 Satz 2 UmwStG der Besteuerung unterworfen werden darf, wenn der Veräußerer zu keinem Zeitpunkt wesentlich im Sinne der jeweils gültigen Fassung des § 17 Abs. 1 EStG an der untergegangenen (24 %) oder an der aufnehmenden Gesellschaft (8,4 %) beteiligt gewesen ist. In diesem Fall würde die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG in der ab 1999 gültigen Fassung rückwirkend in die nach § 13 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1997 eingetretene Rechtslage eingreifen und einen bereits abgeschlossenen, nichtsteuerbaren Vorgang der Besteuerung unterwerfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1162
EFG 2003 S. 1162 Nr. 16
INF 2003 S. 566 Nr. 15
RAAAB-10067

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FG München, Beschluss v. 28.04.2003 - 2 V 474/03

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