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FG München Urteil v. - 2 K 4309/01 EFG 2003 S. 1292

Gesetze: EStG 1990 § 4 Abs. 4, EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG 1990 § 15 Abs. 1, EStG 1997 § 4 Abs. 4, EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG 1997 § 15 Abs. 1

Kontokorrentverhältnisse zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz

Kontokorrentverhältnisse zwischen einer GbR und Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht anzuerkennen, wenn alle Gesellschaften vom selben Gesellschafter beherrscht werden und die Darlehen nicht wie unter fremden Dritten vereinbart und durchgeführt werden. Eine Teilwertberichtigung auf solche Darlehen ist der GbR nicht möglich. Die Zinsen aus solchen Darlehen sind nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der GbR zu erfassen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1292
EFG 2003 S. 1292 Nr. 18
INF 2003 S. 646 Nr. 17
OAAAB-10055

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FG München, Urteil v. 29.04.2003 - 2 K 4309/01

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