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Finanzgericht München Urteil v. - 2 K 161/02 EFG 2002 S. 1531

Gesetze: EStG 1997 § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 1

Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nur bei eindeutiger Trennung der Haushalte

Einkommensteuer 1999

Solidaritätszuschlag 1999

Leitsatz

Ein Mietverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn es dem zwischen fremden Dritten üblicher entspricht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt im Falle der Vermietung einzelner Räume ohne Kochgelegenheit, die vor der Hauptwohnung baulich nicht getrennt und nur über einen gemeinsamen Eingang durch eine gemeinsam zu benutzende Diele zu erreichen sind. Eine Vermietung dieser Räumlichkeiten an fremde Dritte wäre ausgeschlossen.

Vermietung einzelner Räume steuerlich nur anzuerkennen, wenn eindeutige Trennung vom Haushalt der Eltern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1531
EFG 2002 S. 1531 Nr. 23
QAAAB-10037

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Finanzgericht München, Urteil v. 18.07.2002 - 2 K 161/02

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