Zufluss von Kapitalerträgen durch Novation bei
Anlagebetrug
Anforderungen an eine stille Gesellschaft
Kein Zufluß von Darlehenszinsen durch Novation, wenn der
Zinsbetrag nicht bestimmt wird
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
1. Im Fall eines Anlagebetrugs liegt
kein Zufluss von steuerpflichtigen Kapitalerträgen durch Novation vor,
wenn die Klägerin zwar auf das vom Anlagebetrüger gemachte Angebot
zum Stehenlassen des als Darlehen zur Verfügung gestellten Anlagekapitals
und der vermeintlich aufgelaufenen Rendite eingegangen ist, die Novation aber
auch wegen des Interesses des Schuldner an der Vermeidung von Auszahlungen und
an der Fortführung seines betrügerischen Handelns zustande kam, weder
die Laufzeit noch die Höhe des Entgelts für das Darlehen festgelegt
waren und die vermeintliche „Rendite„ auch nicht in den
Büchern des Schuldners gutgeschrieben wurde.
2. Eine von der Dauer der
Mittelüberlassung abhängige und prozentual auf den überlassenen
Betrag bezogene Vergütung, eine kurze Dauer der Mittelüberlassung
sowie die die Gewährung von Sicherheiten sprechen gegen das Vorliegen
einer stillen Gesellschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 549 Nr. 10 TAAAB-09953
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