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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4935/98 EFG 2002 S. 329

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2

Mietvertrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu ungewöhnlichen Bedingungen indiziert fehlende Fremdüblichkeit

Einkommensteuer 1992 und 1994

Leitsatz

Fremdüblichkeit eines zwischen Angehörigen vereinbarten Mietverhältnisses: Der Abschluss eines Mietvertrages auf Lebenszeit bzw. die Einräumung eines entgeltlichen lebenslänglichen Wohnrechts verbunden mit einem festen Mietzins, der nur einen Bruchteil der 100%igen Fremdfinanzierung des angeschafften Mietobjekts erwirtschaftet, erscheint zwischen Fremden nicht üblich und führt dazu, dass das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anerkannt werden kann, wenn zudem die Kosten für das zur Verfügung gestellte Mobiliar mit nur 0,1 % in die monatliche Miete eingerechnet werden, häufig Besichtigungs- oder Besuchsfahrten stattfinden, hinsichtlich des Mietobjekts Verfügungen über den Tod hinaus getroffen werden und eine finanzielle Unterstützung der Mieter erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 329
EFG 2002 S. 329 Nr. 6
IAAAB-09922

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Finanzgericht München, Urteil v. 24.10.2001 - 1 K 4935/98

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