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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 3810/02 EFG 2003 S. 399

Gesetze: EStG § 33, EStG § 33b Abs. 3 S. 3

Keine doppelte Berücksichtigung behinderungsbedingter Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

Kein Doppelabzug von Heimunterbringungskosten und Behindertenpauschbetrag

Einkommensteuer 1997 (2. Rechtsgang)

Leitsatz

Macht ein Steuerpflichtiger einzeln aufgelistete krankheitsbedingte Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung (gem. § 33 EStG) geltend, kann er nicht daneben auch noch den erhöhten Behindertenpauschbetrag gem. § 33 Abs. 3 Satz 3 EStG in Abzug bringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 468 Nr. 8
EFG 2003 S. 399
EFG 2003 S. 399 Nr. 6
TAAAB-09898

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Finanzgericht München, Urteil v. 13.11.2002 - 1 K 3810/02

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