Ersetzung von Einkünften aus einem Einzelunternehmen durch Gewinn aus GbR-Beteiligung statt zusätzlicher Erfassung der Beteiligungseinkünfte
infolge falscher Auswertung des Feststellungsbescheids durch das FA
Leitsatz
1. Erzielt der Steuerpflichtige sowohl im Rahmen eines Einzelunternehmens als auch aus einer Beteiligung an einer GbR freiberufliche
Einkünfte und führt die Verwendung einer eingabetechnisch falschen Kennziffer bei der Auswertung des GbR-Feststellungsbescheids
infolge der Annahme eines unzutreffenden Sachverhalts durch die Veranlagungstelle des FA dazu, dass der bisher angesetzte
Gewinn aus dem Einzelunternehmen im Einkommensteuer-Änderungsbescheid nicht mehr erfasst ist, so darf das FA diesen Fehler
nicht nach § 129 AO berichtigen.
2. Ist die Sachbearbeiterin das FA aber offensichtlich irrtümlich davon ausgegangen, dass die in der Steuererklärung angegebenen
Einkünfte aus dem Einzelunternehmen nunmehr den erstmals anfallenden Beteiligungseinkünfte zuzurechnen seien und deswegen
kein Gewinn aus dem Einzelunternehmen mehr anfalle, berechtigt § 174 Abs.3 AO 1977 das FA zum Erlass eines erneuten Einkommensteuer-Änderungsbescheids
unter (Wieder-)Einbeziehung des Gewinns aus dem Einzelunternehmen.
Fundstelle(n): DB 2000 S. 853 Nr. 17 DStRE 2000 S. 443 Nr. 8 EFG 2000 S. 247 LAAAB-09879
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