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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 2155/00 EFG 2001 S. 1592

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3

Aufwendungen eines selbständigen Musikers für ein häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer eines selbständigen Musikers als Betriebsausgabe

Leitsatz

Aufwendungen eines selbständigen Musikers für ein häusliches Arbeitszimmer, der seine Einnahmen im Wesentlichen aus Auftrittsgagen erzielt, sind gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 EStG nur begrenzt als Betriebsausgaben abziehbar. Das Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar, denn der Musiker verwirklicht den seine Tätigkeit bestimmenden Schwerpunkt mit seinen Auftritten. Seine häuslichen „Vorbereitungen” dienen letztlich den Ziel „Auftritt”. Die exakten quantitativen Verhältnisse zwischen häuslichen Vorbereitungen und Auftritten sind hierbei zumindest dann unbeachtlich, wenn ein erheblicher Zeitanteil dem Schwergewicht der Tätigkeit dient.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1592
KAAAB-09862

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Urteil v. 29.08.2001 - 1 K 2155/00

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