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FG München Urteil v. - 1 K 1882/02 EFG 2003 S. 616

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 S. 1, EStG § 19a Abs. 2 S. 8, AO 1977 § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88, AO 1977 § 90, EStG § 8

Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen vereinbarten Aktienoptionen

Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht

Einkommensteuer 1999

Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Räumt ein Arbeitgeber in Zusammenhang mit der Gewährung eines niedrig verzinslichen Darlehens ein nicht handelbares Recht zur Wandelung des Darlehens in Aktien ein, fließt der geldwerte Vorteil im Unterschied zu Wandelschuldverschreibungen erst durch Ausübung des Optionsrechts zu.

2. Das FA kann einen Steuerbescheid wegen neuer Tatsachen auch bei unterbliebenen Ermittlungsmaßnahmen nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 ändern, wenn der Steuerpflichtige nachweisbar bei der Erteilung eines eigentlich weitere Ermittlungen erfordernden Hinweises gezielt mit der bei einer Massenverwaltung unvermeidlichen Unachtsamkeit des FA kalkuliert.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 715 Nr. 12
EFG 2003 S. 616
EFG 2003 S. 616 Nr. 9
ZAAAB-09857

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FG München, Urteil v. 11.12.2002 - 1 K 1882/02

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