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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 1707/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 21

Stornogebühr bei Kündigung eines Fertighausvertrages

Leitsatz

Wird ein Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Fertighauses vom Bauherrn aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt bevor mit dem Bau begonnen wurde und zahlt der Bauherr an die Fertighausfirma deshalb eine vertraglich vereinbarte Stornogebühr, sind die Aufwendungen mangels einer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhandenen Einnahmeerzielungsabsicht nicht als vorweggenommene (vergebliche) Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
BAAAB-09852

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 07.12.2001 - 1 K 1707/00

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