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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 4725/00

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Aufteilung der Werbungskosten bei Zimmervermietung an Studenten nur während des Wintersemesters

Zusammenhang zwischen Einnahmeerzielungsabsicht und Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Aufhebung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1995

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die anteiligen Aufwendungen für Zimmer, die nur für die Wintersemester an Studenten vermietet sind und außerhalb der Vermietungszeiten dem Eigentümer zur Nutzung zur Verfügung gestanden haben, entsprechend den für Ferienwohnungen entwickelten Grundsätzen nur anteilig für die Zeit der Vermietung als Werbungskosten abgezogen werden können.

Fundstelle(n):
ZAAAB-09750

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Beschluss v. 20.03.2001 - 13 V 4725/00

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