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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 v 3420/02

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 3, FGO § 69 Abs. 2 S. 6

Aussetzung der Vollziehung eines Fogebescheids gegen Sicherheitsleistung

Einkommensteuer 1992, 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999

Leitsatz

Ist bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids (Hier: gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit) eine Sicherheitsleistung nicht ausgeschlossen worden, ist darüber bei Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids, (hier: Einkommensteuerbescheid) zu entscheiden.

Eine Sicherheitsleistung kann angeordnet werden, wenn die Verwirklichung des Steueranspruchs als gefährdet erscheint. Das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung entfällt nur, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens zu erwarten ist.

Fundstelle(n):
BAAAB-09732

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Beschluss v. 14.10.2002 - 13 v 3420/02

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