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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 4481/98 EFG 2002 S. 615

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2 S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 17 Abs. 4

Schuldzinsen für Kredit zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung keine Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG

gesonderter Feststellung des Verlusts nach § 10 d Abs. 3 EStG auf den , ,

Leitsatz

Die in Zusammenhang mit der Finanzierung einer sich im Privatvermögen befindenden wesentlichen GmbH-Beteiligung entstandenen Schuldzinsen können weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn die GmbH seit ihrer Gründung keine Gewinne ausgeschüttet hat und bereits ein Jahr nach der Beteiligung überschuldet ist, noch sind sie als zusätzliche Anschaffungskosten oder als Veräußerungskosten der wesentlichen Beteiligung berücksichtigungsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 944 Nr. 15
EFG 2002 S. 615
EFG 2002 S. 615 Nr. 10
KÖSDI 2002 S. 13376 Nr. 8
NAAAB-09634

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Finanzgericht München, Urteil v. 10.12.2001 - 13 K 4481/98

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