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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 3296/98

Gesetze: AO § 164, AO § 165, AO § 127, AO § 162

Kombinierung des Vorbehalts der Nachprüfung mit dem Vorläufigkeitsvermerk

Unschädlichkeit einer fehlerhaften oder unvollständigen Begründung des Steuerbescheids

Schätzungsbefugnis des FA bei mangelhafter Mitwirkung

Einkommensteuer 1989

Leitsatz

Hat das FA den Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 AO mit dem Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 Abs. 1 AO verbunden, bleibt ihm die Änderungsbefugnis nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO bestehen, auch wenn die Änderungsmöglichkeit nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO deshalb weggefallen ist, weil das FA den Vorbehaltsvermerk in einen weiteren Bescheid versehentlich nicht mit aufgenommen hat. Es darf also in einem dritten Bescheid die Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO ändern.

Fundstelle(n):
RAAAB-09595

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Finanzgericht München, Urteil v. 08.04.2002 - 13 K 3296/98

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