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FG München Urteil v. - 13 K 2898/96

Gesetze: EStG § 10bEStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, BGB § 82 Satz 1AO § 45BGB § 1922

Freiwilligkeit einer Spende

Stiftungsgeschäft und die dadurch begründete Verpflichtung zur Vermögensübertragung

Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Kirchensteuer)

Freiwilligkeit als Voraussetzung des Spendenabzugs nach § 10 b EStG

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

Verpflichtet sich der Stifter durch Stiftungsgeschäft zur Übertragung von Vermögensgegenständen auf die Stiftung, so führt die Erfüllung dieser Verpflichtung durch den Erben nicht zu einer bei ihm abziehbaren Spende, da es an der Freiwilligkeit fehlt (Fortentwicklung des , BFHE 172, 362, BStBl II 1993, 874). Die beim Erblasser noch gegebene Freiwilligkeit gehört zu denjenigen höchstpersönlichen Merkmalen, die nicht gemäß §45 AO, §1922 BGB auf den Erben übergehen.

Fundstelle(n):
KAAAB-09580

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 11.09.2000 - 13 K 2898/96

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