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Finanzgericht München  v. - 13 K 2563/94

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 S. 1

”Drei-Objekt-Grenze”: Keine Anrechnung von 61/2 Jahre zurückliegenden Grundstücksverkäufen

gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1991

Leitsatz

Ist eine BGB-Gesellschaft nach fünf Veräußerungen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Fertigstellung einer Wohnanlage 61/2 Jahre – gerechnet vom Tage des letzten Verkaufs – ausschließlich vermögensverwaltend tätig geworden, ist für die Beurteilung einer erneuten gewerblichen Betätigung der Gesellschaft anhand der ”Drei-Objekt-Grenze” ausschließlich auf die auf Gesellschaftsebene vorgenommenen Neuverkäufe abzustellen, die nach Ablauf eines 5-Jahreszeitraumes – gerechnet vom Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnanlage – getätigt wurden.

Fundstelle(n):
QAAAB-09565

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München v. 28.06.1999 - 13 K 2563/94

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