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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 2175/95

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Ausbildung oder Fortbildung bei Erwerb der Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Flugzeugmechanikers für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar. Es liegen Ausbildungskosten vor, die nur bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Fundstelle(n):
AAAAB-09540

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht München, Urteil v. 22.02.2000 - 13 K 2175/95

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