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FG München Urteil v. - 13 K 1925/01

Gesetze: AO § 152, FGO § 102, AO § 149 Abs. 2, AO § 109

Verspätungszuschlag

Ermessensausübung

repressiver und präventiver Charakter des Verspätungszuschlags

Nichteinhaltung der gesetzlichen bzw. behördlichen Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung

zur Bindung des Finanzamts an eine Ermessensrichtlinie

Verspätungszuschlag zur Einkommenssteuer 1997

Leitsatz

Die Festsetzung eines relativ hohen (1.000 DM) Verspätungszuschlags ist dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt alle Ermessenskriterien des § 152 Abs. 2 AO (hier insbes.: die Dauer der Fristüberschreitung und die häufig verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen in den Vorjahren in seine Entscheidung mit einbezogen hat.

Fundstelle(n):
AAAAB-09527

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FG München, Urteil v. 17.09.2002 - 13 K 1925/01

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