Grundsatz von Treu und Glauben, Fürsorgepflicht des Finanzamts
Fortsetzungsfeststellungsklage auch dann zulässig, wenn USt-Vorauszahlungsbescheide sich durch den USt-Jahresbescheid erledigt
haben
Umsatzsteuer-Vorauszahlung II, III, IV/1997
Leitsatz
Haben sich USt-Vorauszahlungsbescheide durch den später ergangenen USt-Jahresbescheid erledigt, kann ein Interesse an der
Feststellung der Rechtswidrigkeit der USt-Vorauszahlungsbescheide dann bestehen, wenn sich bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit
dieser Bescheide Fragen stellen, die im Rahmen der Anfechtung des Jahresbescheids nicht geklärt werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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