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OFD Frankfurt/M. 10.07.2000 S 7200 A 3/86 St IV 21

Umsatzsteuer; | Deponiegebühren (§ 10 UStG)

Nach dem (BStBl 2000 I S. 360) können entsprechend dem (BStBl 2000 II S. 100) Deponiegebühren bei einem Unternehmer, der Abfälle einzelner Kunden in Containern bei Mülldeponien z. B. eines Landkreises anliefert und gemäß dessen Abfallsatzung als Gebührenschuldner der Deponiegebühren herangezogen wird, einen durchlaufenden Posten darstellen. Voraussetzung ist, dass dem Betreiber der Deponie der jeweilige Auftraggeber (als deponierungsberechtigter Abfallerzeuger) bekannt ist, z. B. aufgrund eines vom Anlieferer abgegebenen Ursprungszeugnisses/Deponieauftrags. Dazu führt die St IV 21 aus, dass der Anwendungsbereich des BFH-Urt. nur auf gleichgelagerte Fälle bei Deponiegebühren begrenzt ist. Sofern der Anlieferer den Abf...

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