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FG München Urteil v. - 12 K 2505/02

Gesetze: EStG § 33, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6

Leitsatz

1. Kosten für Fahrten zum Besuch eines erkrankten Angehörigen sind nur dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig, wenn die Besuche geeignet sind, einen entscheidenden Beitrag zur Beseitigung bzw. Linderung der Krankheit zu leisten. Diesen Anforderungen genügen Besuche an jedem zweiten Wochenende nicht, wenn nach einer Hüftgelenksoperation ein zweimaliges tägliches Training medizinisch indiziert ist.

2. Gerichtskosten eines finanzgerichtlichen Prozesses sind nicht als Steuerberatungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG abziehbar.

Fundstelle(n):
JAAAB-09456

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FG München, Urteil v. 15.04.2003 - 12 K 2505/02

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