ESt/VermSt: Anerkennungsvoraussetzungen eines partiarischen
Darlehens unter nahen Verwandten.
Einkommensteuer 1986 –
1988
Gewerbesteuermeßbetrag 1986 – 1988
Vermögensteuer auf den und
Leitsatz
1. Wendet ein Steuerpflichtiger nahen
Angehörigen Geldbeträge zu, die sie ihm sogleich wieder als Darlehen
zur Verfügung zu stellen haben, sind die Zinsen bei der Ermittlung der
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht abziehbare Zuwendungen i.S.d.
§ 12 Nr. 2 EStG,
da in diesem Fall – unabhängig von der Beachtung der
Fremdvergleichsgrundsätze – eine endgültige
Vermögensverschiebung zwischen Schenker und Beschenktem nicht stattfindet.
Diese ertragsteuerlichen Grundsätze gelten auch für partiarische
Darlehen, bei denen der Darlehensgeber nicht an einem etwaigen Verlust des
Darlehensnehmers teilnimmt.
2. Abweichend von der
ertragsteuerlichen Betrachtungsweise hindert die unmittelbare Abfolge von
Schenkung und Darlehensgewährung nicht die Anerkennung des Darlehens als
Verbindlichkeit für Vermögenssteuerzwecke.
Fundstelle(n): CAAAB-09441
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 22.04.1996 - 11 K 544/94
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