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Finanzgericht München Urteil v. - 7 K 818/98

Verdeckte Gewinnausschüttung wegen nicht fristgerechter Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer?

Leitsatz

Werden die Gehälter der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vereinbarungsgemäß monatlich ausbezahlt, so rechtfertigt dies die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, weil die fehlende Durchführung der getroffenen Gehaltsvereinbarung einem Fremdvergleich nicht standhält.

Einen nach dem Maßstab des Fremdvergleichs beachtlichen Grund für die nicht fristgerechte Ausbezahlung von Gehältern hat die Rechtsprechung bei finanziellen Schwierigkeiten der Gesellschaft anerkannt.

Hierfür obliegt dem Steuerpflichtigen die Führung des Nachweises.

Fundstelle(n):
KAAAB-09366

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Finanzgericht München, Urteil v. 01.02.2000 - 7 K 818/98

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