Verdeckte Gewinnausschüttung wegen nicht fristgerechter Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer?
Leitsatz
Werden die Gehälter der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vereinbarungsgemäß monatlich ausbezahlt, so rechtfertigt dies
die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, weil die fehlende Durchführung der getroffenen
Gehaltsvereinbarung einem Fremdvergleich nicht standhält.
Einen nach dem Maßstab des Fremdvergleichs beachtlichen Grund für die nicht fristgerechte Ausbezahlung von Gehältern hat die
Rechtsprechung bei finanziellen Schwierigkeiten der Gesellschaft anerkannt.
Hierfür obliegt dem Steuerpflichtigen die Führung des Nachweises.
Fundstelle(n): KAAAB-09366
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Finanzgericht München, Urteil v. 01.02.2000 - 7 K 818/98
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