Wahlrecht zur Nichtaktivierung selbsterzeugter Vorräte und
von Feldinventar durch eine durch Umwandlung aus einer LPG hervorgegangenen
Personengesellschaft selbständig ausübbar
Auslegung
eines zivilrechtlich unwirksamen Umwandlungsbeschlusses
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
für 1991 und 1992
Leitsatz
1. Eine durch Umwandlung nach dem
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LAnpG) aus einer LPG hervorgegangene
Kommanditgesellschaft darf in ihrer ersten nach dem aufgestellten
Schlussbilanz selbständig das Wahlrecht auf Nichtaktivierung von
Feldinventar und selbsterzeugten Vorräten ausüben. Eine Bindung an
die von der LPG in ihrer Umwandlungsbilanz gewählte Handhabung besteht nur
bei rechtlicher Identität der an der Umwandlung beteiligten
Gesellschaften.
2. Ein identitätswahrender
Formwechsel kann bei zivilrechtlicher Unwirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses
der LPG nicht angenommen werden, wenn der Umwandlungsbeschluss seinem Wortlaut
nach eindeutig auf eine Teilung gerichtet ist, und die formwechselnde
Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft angesichts der Unzulässigkeit
nach der zum Zeitpunkt der Umwandlung anzuwendenden Fassung des LAnpG
ausdrücklich vermieden werden sollte.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1368 EFG 2002 S. 1368 Nr. 21 NAAAB-09271
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Online-Dokument
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 03.07.2002 - 1 K 25/99
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