Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen
Leitsatz
1) Verzichtet das FA auf die Vorlage der Verträge im Zusammenhang mit der Zahlung einer Entlassungsentschädigung und beschränkt
sich auf den Abgleich von rechtlich falscher Eintragung auf der Lohnsteuerkarte und in der Steuererklärung als tarifbegünstigte
Entschädigung, verletzt es seine Ermittlungspflicht.
2) Die Verletzung der Ermittlungspflicht steht einer späteren Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO entgegen.
Eine Verpflichtung des Steuerpflichtigen, die zivilrechtlichen Vereinbarungen unaufgefordert beizubringen, besteht nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 885 Nr. 14 EFG 2003 S. 668 EFG 2003 S. 668 Nr. 10 QAAAB-09244
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