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FG Köln Urteil v. - 8 K 543/99 EFG 2000 S. 1006

Gesetze: EStG § 32b Abs 1EStG § 32b Abs 1 Nr 2EStG § 49 Abs 1 Nr 4EStG § 2 Abs 7DBA-USA Art 15 Abs 1DBA-USA Art 1 DBA-USA Art 23 Abs 2a DBA-USAArt 4 GGArt 3 GGArt 59 Abs 2 GGArt 59 Abs 2 S 1 AO 1977 § 2

Arbeitnehmer

Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt für Einkünfte eines in den USA ansässigen Arbeitnehmers

Leitsatz

1. Die Ausübung einer nichtselbständigen Arbeit im Inland (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig wird, er sich also im Inland physisch aufhält. Nur der Arbeitnehmer kann das Ergebnis seiner Arbeit im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG verwerten. Unbeachtlich ist, ob der Arbeitslohn zu Lasten eines inländischen Arbeitgebers gezahlt wird.

2. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass nur solche ausländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die während der Zeit einer bestehenden beschränkten Steuerpflicht erzielt werden.

3. Das DBA-USA schließt die Anwendung des Progressionsvorbehalts auch in den Fällen aus, in denen der Wohnsitz- und der Quellenstaat identisch sind. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG geht den Regelungen des DBA-USA nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 979 Nr. 18
EFG 2000 S. 1006
NAAAB-09232

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 14.03.2000 - 8 K 543/99

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