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FG Köln Beschluss v. - 7 V 7490/00 EFG 2001 S. 340

Gesetze: GG Art. 19 Abs 4, FGO § 69 Abs 3, FGO § 69 Abs 3 S 1, FGO § 69 Abs 2, FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 114 Abs 1, FGO § 114 Abs 1 S 1, FGO § 114 Abs 1 S 2, FGO § 114 Abs 3, ZPO § 920 Abs 1, ZPO § 920 Abs 2, ZPO § 294, AO 1977 § 258, InsO § 305 Abs 1, InsO § 305 Abs 1 Nr 1, InsO § 89, InsO § 294

Verfahren

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während eines Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geboten?

Leitsatz

1) Das Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens sowie der damit verbundene Verlust der Restschuldbefreiung stellen keine unangemessenen Nachteile i.S. des § 258 AO dar.

2) Auch aus Billigkeitsgesichtspunkten ist ein Vollstreckungsaufschub in diesen Fällen nicht geboten.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 340
SAAAB-09184

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 21.12.2000 - 7 V 7490/00

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