Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit der Folge der Anwendung des Regelsteuersatzes
Leitsatz
1) Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Heißluftballonen mit Werbeaufschriften an einen gemeinnützigen Verein stellt
eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG dar.
2) Nutzt der Verein die Ballone im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung, so liegt auch ein Leistungsaustauschverhältnis
vor, welches sich bei mehrjähriger intensiver Nutzung auch als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Geschehen darstellt.
3) Als Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 2 S. 2 UStG sind die von den überlassenden Firmen angesetzten Betriebsausgaben
anzusetzen.
4) Der ermäßigte Steuersatz kommt dabei nicht zur Anwendung, da das Fahren der mit Werbeaufschriften versehenen Ballone sich
als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb darstellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 252 Nr. 5 EFG 2001 S. 389 JAAAB-09174
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