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FG Köln Urteil v. - 4 K 3475/98 EFG 2001 S. 1021

Gesetze: BewG § 11 Abs 2VStR Abschn 76 ffVStR Abschn 80 VStR Abschn 83 AO 1977§ 39 Abs 2 AO 1977§ 39 Abs 2 Nr 2 AO 1977§ 179 Abs 2 AO 1977 § 179 Abs 2 S 1

Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren:

Kein Abschlag wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung bei 100%iger Beteiligung einer Gesellschafter-Pool GbR - kein Durchgriff auf die Gesellschafter der GbR

Leitsatz

Ist die Gesellschafter - Pool GbR als Gesamthandsgemeinschaft Inhaberin der Aktien einer KgaA und bezeichnet das Finanzamt in dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des gemeinen Werts der Anteile - den erklärten Beteiligungsverhältnissen folgend - die Gesellschafter-Pool GbR neben der KgaA (zutreffend) als einzige weitere Adressatin, muss bei Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Anteilsbewertung ein Abschlag wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung vorzunehmen ist, auf die Beteiligung der GbR als ganzes abgestellt werden; ein Durchgriff auf die Gesellschafter der Pool-GbR, die an der KgaA lediglich mittelbar und wirtschaftlich beteiligt sind, verbietet sich bereits aus formal-rechtlichen Gründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1021
FAAAB-09090

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 25.04.2001 - 4 K 3475/98

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