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FG Köln Urteil v. - 4 K 3389/00 EFG 2003 S. 1149

Gesetze: EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 1

Betriebsvermögen:

Einheitliche Behandlung gleichartig genutzter Gebäudeteile nicht bei Nutzungsänderung

Leitsatz

Zu gleichen Zwecken genutzte Gebäudeteile können nicht nur einheitlich dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden, wenn die gleichartige Nutzung beider Gebäudeteile auf der Nutzungsänderung eines Gebäudeteils beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 177 Nr. 4
EFG 2003 S. 1149
EFG 2003 S. 1149 Nr. 16
KÖSDI 2003 S. 13862 Nr. 9
YAAAB-09088

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FG Köln, Urteil v. 09.04.2003 - 4 K 3389/00

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